aberverafichtdasnichtan
Mittwoch, 12. Mai 2010
Von Telefongesellschaften

Als ich heute diesen Eintrag las, wurde ich wieder an die Internetkarte erinnert, die ich über meine Firma 2006 von der Telefongesellschaft erworben hatte. Die Internetkarte wurde mir von einer Vertriebsfirma der Telefongesellschaft verkauft.

Als die Karte wenige Tage später eintraf, versuchte ich sie zu installieren, was mir jedoch nicht gelang. Dabei stellte ich fest, dass die Nummer, die ihr laut Unterlagen angeblich zugeordnet sein sollte, nicht der Nummer entsprach, die auf der Karte programmiert war. Nach mehreren Anrufen bei der technischen Assistenz und dem Versuch, das Problem fernmündlich zu lösen, schickten sie einen Techniker plus zwei Berater und Chef der Vertriebsfirma vorbei, die, unter anderem durch den Versuch, die Karte auf dem Notebook des Technikers zum Laufen zu bringen feststellten, dass es sich um eine aus einem anderen Bundesland emigrierte Nummer handelte, bei der das Herstellen der Verbindung wegen eines Programmierfehlers unmöglich war.

Ich rief also die KOSTENLOSE Service-Nummer der Telefongesellschaft an. Mehrmals brach die Leitung im entscheidenden Moment zusammen. Nach 55 Minuten hatte ich die Zusage, dass ich in fünf Werktagen eine neue Karte bekäme. Nach einigen Wochen vergeblicher Versuche rief ich wieder unter der Service-Nummer an, um den Vertrag zu kündigen.
In diesem Fall, so die Telefongesellschaft, müsse ich das dem Restwert des Vertrages entsprechende Bußgeld zahlen, also etwa R$ 200,00. Aber, so mein Einwand, das Gerät funktioniere doch nicht, was vom Techniker der Telefongesellschaft bestätigt worden sei. Tja, so der Telefonmann, es gäbe nun mal nur die Option, den Vertrag zu kündigen und das Bußgeld zu zahlen.

Es versteht sich von selbst, dass weiterhin Rechnungen ausgestellt wurden. Die ersten dieser Rechnungen wurden nach erneuten Anrufen und Erläuterung des Sachverhalts allerdings noch storniert.

*****

Das ging etwa 3 Monate so, bis ich die Nase voll hatte und eine Anwältin, wohlgemerkt eine Freundin von einer Freundin (und von letzterer aus eigener Erfahrung empfohlen) einschaltete. Nach Erheben der Klage (nicht etwa auf Kündigung, sondern auf Erfüllung des Vertrages sprich Lieferung einer funktionierenden Karte) weigerte sich die Telefongesellschaft, die Rechnungen zu stornieren und versuchte, meine Firma bei der brasilianischen Schufa eintragen zu lassen.

Im Laufe des Verfahrens behaupteten die findigen Juristen der Telefongesellschaft, dass der Zugang zum Internet mit der Internetkarte von vornherein niemals möglich war und es nicht am defekten Gerät lag. Das, so dachte ich bei mir, wäre ja dann Betrug gewesen.

Das Gerät, so die Telefongesellschaft, wenn es denn wirklich nicht funktionierte, stamme ja nicht von ihnen, sondern einer von ihr mit der Herstellung und Lieferung beauftragten Fremdfirma.

******

Langer Rede kurzer Sinn. In Verbraucherschutzfragen funktionieren Gesetze und Gerichte in Brasilien anscheinend. Nach zwei Jahren und zwei Instanzen bekam ich in jeder Hinsicht Recht. Die Telefongesellschaft wurde u.a. auch zur Zahlung der Gebühren meiner Anwältin verurteilt.

******

Als ich die vorgeschossenen Verfahrenskosten nach einem Jahr immer noch nicht bekommen hatte, fragte ich bei der Anwältin nach, wann ich die denn bekäme. Sie bestätigte, dass die bei ihr bereits eingegangen seien, beschwerte sich aber, dass ich mich aber nie wieder bei ihr gemeldet hätte. Ich schuldete ihr ja noch die Honorare.

Ich meinte, es müsse hier wohl ein Missverständnis vorliegen, denn die Honorare seien laut Vergleich von der Gegenseite gezahlt worden. Daraufhin bekam sie einen Tobsuchtsanfall und behauptete, das seien die PROZESShonorare gewesen, ihre betrügen R$ 900,00.

Um das zu verstehen, muss man die Lebensphilosophie einiger Brasilianer, besonders in Dienstleistungswüsten wie São José dos Campos, kennen. Das Geld, das diese Anwälte bereits in der Tasche haben, geben sie nicht wieder her, koste es, was es wolle.

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Last modified: 13.06.16, 17:44
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