aberverafichtdasnichtan |
Dienstag, 9. Februar 2010
Hartz iv nicht verfassungsgemäss
Vladimir Golombek
10:15h
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden dass die Regelsätze des Hartz iv nicht verfassungsgemäss sind. Eine Zusammenfassung findet man in der Pressemitteilung. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht mit der fehlerhaften Ermittlung der Höhe des Regelsatzes begründet. Laut Bundesverfassungsgericht "Die verfassungswidrigen Normen bleiben bis zu einer Neuregelung, die Da nicht festgestellt werden konnte, dass die Regelleistungsbeträge offensichtlich unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht dazu gezwungen, höhere Leistungen festzusetzen, sondern nur, bis 31.12.2010 eine verfassungsgemässe Regelung zu erlassen. ... Link |
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Last modified: 13.06.16, 17:44 Status
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